Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) Stand: 01.01.2017 § 1 Geltungsbereich Gustav Gießelmann, Maximal-Print Mediendienstleistungen, (im folgenden Auftragnehmer) genannt, erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. In Sinne der AGB sind Kunden sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, (im Folgenden Auftraggeber) genannt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde sämtliche im Folgenden aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen uneingeschränkt an. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 2 Vertragsabschluss Die vom Auftragnehmer erstellten Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Größe behalten wir uns vor, soweit sie zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder dem Auftraggeber zugemutet werden können. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber ausdrücklich und verbindlich, dass er das zu erstellende Werk erwerben will. § 3 Preise und Zahlungsbedingungen Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Zusatzleistungen oder nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Probedrucke, Skizzen, Entwürfe, Muster, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter oder übertragender Daten und ähnliche Vorarbeiten. Es gelten die dem Auftraggeber angegebenen Zahlungsarten. Zusatzkosten, wie z. B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Vor Beginn der Erstellung aller Aufträge ist eine Vorauszahlung von 50% des Produktwertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erforderlich. Es wird erst nach Eingang des Betrages auf unser Konto mit der Erstellung des Produktes begonnen. Erstreckt sich die Ausführung des Auftrags über einen längeren Zeitraum. So kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu dem Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere der Mängelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Arbeiten geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahnungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten Arbeiten steht. Im übrigen kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Bei Nichtannahme der Ware oder bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir 5,00 Euro Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von acht (8) Werktagen nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den Rechtsweg. Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn nach entsprechender Aufforderung weder eine Vorauszahlung noch eine ausreichende Sicherheitsleistung erfolgt. § 4 Widerruf- und Rückgaberecht Privatkunden (Endverbraucher) haben ein gesetzliches Widerrufrecht von 14 Tagen nach Auftragserteilung laut § 3. Dieses muss schriftlich per Fax oder auf postalischen Weg an folgende Adresse gerichtet werden: Maximal-Print Mediendienstleistungen, Engersche Str. 14a, 33611 Bielefeld. Dieses Widerrufrecht gilt gemäß § 312d IV BGB nicht für Ausführung von Dienstleistungen oder Herstellung von Waren, die nach Kundenspezifikationen /z. B. Herstellung von Drucksachen oder individuellen Werbeschildern usw. angefertigt werden. Das Widerrufrecht erlischt jedoch vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung oder Produktion von Waren mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerruffrist begonnen hat oder dieser dies selbst veranlasst hat. Evtl. geleistete Zahlungen an den Auftragnehmer werden nach Abzug einer Aufwandspauschale zurück erstattet. Das Widerrufrecht gilt nicht für gewerbliche Kunden. Sämtliche nach individuellem Kundenauftrag erstellte Homepages, Drucksachen, Beschriftungen 0der sonstige vom Auftragnehmer angebotenen Produkte sind Einzel- bzw. Sonderanfertigungen und somit von der Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Für alle weiteren vom Auftragnehmer verkauften Artikel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ebenfalls von der Rücknahme ausgeschlossen sind Produkte die vom Auftraggeber beschädigt oder bereits benutzt wurden. § 5 Lieferung und Verzug Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermine und –fristen sind unverbindlich, außer die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Der Übergabe steht es gleich, wann der Auftraggeber in Annahmeverzug ist. Ist der Auftraggeber Endverbraucher, so geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Sache auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber in Annahmeverzug ist. Kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Liefertermin aus betrieblichen Gründen nicht einhalten, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Abzüge vom vereinbarten Kaufpreis durch den Auftraggeber ist grundsätzlich nicht gestattet. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten und Unterauftragsnehmern hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. Einer angemessenen Anlaufzeit, hinaus zu schieben. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Lieferung bzw. Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse. Jede Warensendung, die eine äußerliche Beschädigung aufweist, ist vom Auftraggeber nur unter Feststellung dieser Beschädigung gegenüber der Transportperson anzunehmen. Bei Unterlassen dieser schriftlichen Feststellung erlöschen etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. $ 6 Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in der Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. § 7 Gewährleistung und Haftung Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie ggf. der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Auftraggeber uns innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs für den Auftragnehmer ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Auftraggeber die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Auftraggeber bleibt. Bei Unternehmern leistet der Auftragnehmer für Mängel der Ware zunächst nach Wahl des Auftragnehmers Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.. In jedem Fall bleibt die Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Andrucke oder Digitalproofs) und dem Endprodukt. Farbabweichungen zu der Ansicht auf dem Bildschirm des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers , zu Farbausdrucken oder zu Farbangaben in RAL, HKS oder CMYK können vorkommen. Der Auftragnehmer versucht , die Farben so genau wie möglich einzustellen. Je nach Medium können jedoch Abweichungen und Toleranzen auftreten. Diese Abweichungen gelten hier ausdrücklich nicht als Mangel. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zu Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden gehaftet. Es gelten dieselben Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. § 8 Montage Bei Beschriftungen oder Montagen muss der Auftraggeber sofort bei Übernahme die Unversehrtheit seiner Gegenstände oder Gebäude überprüfen und schriftlich bestätigen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge und sämtliche angelieferte Gegenstände oder Schilder, die durch den Auftragnehmer bearbeitet werden sollen sowie sämtliche Montagearbeiten direkt beim Auftraggeber. Eventuelle, nachweislich durch den Auftragnehmer entstandene Beschädigungen können nur dann geltend gemacht werden, wenn diese bei Übergabe festgestellt und vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden. Nachträgliche Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, sodass hierfür keinerlei Haftung mehr übernommen wird. Bei Werbemitteln, welche einschließlich mit Montage angeboten werden, sind folgende Leistungen im Preis nicht enthalten: Gerüststellung bzw. Hebefahrzeuge, Arbeitsbühnen, sowie etwaige Leistungen anderer Gewerke, z. B. Maurer- und Verputzarbeiten, Betonfundamente. Stellt der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss fest, dass ihm die versprochene Leistung aus technischen Gründen unmöglich ist, hat er das Recht, schadenersatzlos vom Vertrag zurück zu treten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand zu informieren. § 9 Nutzungsrecht und Urheberrecht Der Auftragnehmer behält sich die Rechte an den von ihm im Kundenauftrag erbrachten kreativen Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Fotos, Bild- und Textmarken, Layouts und dergleichen vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag nicht zustande gekommen ist. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers Exemplare des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung nach Abschluss der Arbeiten, als Muster an Dritte zu senden und an geeigneter Stelle auf einer Internetadresse anzubringen. Alle Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text- und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und keine wettbewerbswidrigen Inhalte haben. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei. § 10 Datenschutz und Archivierung Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Auftragnehmer auf Datenträger gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Auftragnehmer selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers folgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG). Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs. § 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten und ergebenden Streitigkeiten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen oder mit dem Auftraggeber nichts anderes schriftlich vereinbart, Sitz des Auftragnehmers. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird. § 12 Salvatorische Klausel Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt, dass diese unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Mit erscheinen dieser Ausgabe werden frühere Ausgaben ungültig und verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung Gustav Gießelmann, Maximal-Print Mediendienstleistungen, Engersche Str.14a, 33611 Bielefeld, Fon: 0521-9876955, Fax: 0521-9876913 Unternehmenssitz: Bielefeld, St.-Nr. 30558513160, USt.-ID-Nr. DE30558512102
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